Leasingvertrag kündigen: Möglichkeiten und Sonderfälle

Leasing kündigen

Ein Leasingvertrag ist nie darauf ausgelegt, vorzeitig beendet zu werden. Die zu zahlenden monatlichen Raten werden immer auf Basis der Laufzeit ermittelt.

Aus diesem Grund ist ein vorzeitiges Kündigen eines Leasingvertrages weder möglich noch in die Kostenberechnung mit einkalkuliert. Ein weiterer Grund ist, dass es sich beim Leasing um ein sogenanntes Amortisationsgeschäft handelt. 

Das bedeutet, dass der Leasinggeber erst gegen Ende der Laufzeit Gewinn mit dem Leasinggegenstand erzielt, da er dann erst die Kosten für das Leasing wieder hereingeholt hat.

Kündigung möglich durch neuen Leasingnehmer

Eine einfache Option, vorzeitig einen Leasingvertrag zu beenden, ist die Übernahme durch einen neuen Leasingnehmer. Wenn Sie eine Person finden, die bereit ist, Ihren Leasingvertrag inklusive Konditionen zu übernehmen, kann der Leasingvertrag auf den neuen Leasingnehmer übergehen.

Wichtig ist hier, dass der Leasinggeber mit dem neuen Leasingnehmer einverstanden ist und den Vertrag mit ihm weiterführen will. Sie haben zwar den Leasingvertrag gekündigt, für den Leasinggeber ist der Leasingvertrag nur auf eine neue Person übergegangen.

Im Internet gibt es besonders für KFZ Leasingverträge bereits Tauschbörsen, auf denen sich Leasingnehmer für Ihr Fahrzeug finden lassen.

Kündigung durch den Leasinggeber

Nicht nur dem Leasingnehmer steht eine Sonderkündigung zu. Auch der Leasinggeber kann den Leasingvertrag kündigen.

Der Leasinggeber ist beispielsweise berechtigt fristlos zu kündigen, wenn die Rechte erheblich verletzt werden.

Eine Rechtsverletzung liegt dann vor, wenn Sie als Leasingnehmer mit den Zahlungen zu lang in Verzug geraten, das Leasingfahrzeug nicht sachgerecht verwenden und pflegen oder es unerlaubt Dritten überlassen.

Welche Rechte Leasingnehmer und Leasinggeber haben, finden Sie in den Vertragsbedingungen des Leasingvertrages.

 

 

Sonderkündigungsrecht bei Fahrzeugleasing

Die häufigsten Gegenstände, für die es Leasingverträge gibt, sind Kraftfahrzeuge. KFZ sind teuer; ein Leasingvertrag hilft Ihnen dabei, schnell an ein neues Fahrzeug zu kommen. Oftmals kann der Leasingvertrag nicht bis zum Ende der Laufzeit bedient werden und soll vorzeitig kündigen. Die Leasinggeber stimmen einer Kündigung in der Regel nur zu, wenn Sie dafür Schadenersatz bekommen. Diese Summen sind oft recht hoch. Eventuell können Sie aber eines der Sonderkündigungsrechte in Anspruch nehmen.

Wenn Ihr Fahrzeug beispielsweise einen Totalschaden hat, die Reparaturkosten die Hälfte des Wagenwertes überschreiten oder das Fahrzeug gestohlen wird, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Achten Sie jedoch unbedingt auf das Kleingedruckte im Leasingvertrag, bevor sie kündigen. Es kommt nicht selten vor, dass selbst bei den genannten Gründen trotzdem noch Schadensersatz für die ausgefallenen Leasingraten übernommen geleistet werden muss.

Anders sieht es da im Todesfall aus. Stirbt der Leasingnehmer, können die Erben entscheiden, ob sie den Leasingvertrag weiterführen oder nicht. Lehnen die Erben ab, ist der Vertrag automatisch gekündigt – in diesem Fall ohne einen Anspruch auf Schadensersatz für entgangene Leasingraten für den Leasinggeber.

 

Als Grundregel gilt immer:

Leasingverträge genau lesen! Besonders die Paragraphen in den Vertragsbedingungen sind sehr wichtig. Sie sollten vor allem darauf achten, ob Ihre Erben im Fall Ihres Todes an das Leasing gebunden bleiben, ob eine GAP-Versicherung vorhanden oder abschließbar ist und welche Kosten das Leasing im Fall von Unfall, Diebstahl oder Totalschaden zusätzlich vorsieht. Es gibt Leasingverträge, die Leasingnehmer nach einem Totalschaden vollkommen kostenfrei zurücktreten lassen, andere Leasingverträge kündigen den Vertrag nicht, sondern verlangen weiterhin die Zahlung der vereinbarten Raten.

Da es bislang immer noch keine gesetzliche Regelung zum Leasingrecht gibt, sind die Möglichkeiten der Leasinggeber sehr groß. Die Leasinggeber sind zurzeit rechtlich im Vorteil. Das wird vor allem im Falle dann deutlich, wenn Sie versuchen, einen Leasingvertrag vorzeitigen zu kündigen.