Die häufigsten Gegenstände, für die es Leasingverträge gibt, sind Kraftfahrzeuge. KFZ sind teuer; ein Leasingvertrag hilft Ihnen dabei, schnell an ein neues Fahrzeug zu kommen. Oftmals kann der Leasingvertrag nicht bis zum Ende der Laufzeit bedient werden und soll vorzeitig kündigen. Die Leasinggeber stimmen einer Kündigung in der Regel nur zu, wenn Sie dafür Schadenersatz bekommen. Diese Summen sind oft recht hoch. Eventuell können Sie aber eines der Sonderkündigungsrechte in Anspruch nehmen.
Wenn Ihr Fahrzeug beispielsweise einen Totalschaden hat, die Reparaturkosten die Hälfte des Wagenwertes überschreiten oder das Fahrzeug gestohlen wird, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Achten Sie jedoch unbedingt auf das Kleingedruckte im Leasingvertrag, bevor sie kündigen. Es kommt nicht selten vor, dass selbst bei den genannten Gründen trotzdem noch Schadensersatz für die ausgefallenen Leasingraten übernommen geleistet werden muss.
Anders sieht es da im Todesfall aus. Stirbt der Leasingnehmer, können die Erben entscheiden, ob sie den Leasingvertrag weiterführen oder nicht. Lehnen die Erben ab, ist der Vertrag automatisch gekündigt – in diesem Fall ohne einen Anspruch auf Schadensersatz für entgangene Leasingraten für den Leasinggeber.