Gemeinschaftskonto

Das Gemeinschaftskonto / Haushaltskonto

Ein Girokonto kann nicht nur als Einzelkonto von einer Person, sondern auch als Gemeinschaftskonto von mehreren Personen gleichzeitig geführt werden und haben gleichberechtigten Zugriff auf das Konto. Sie können als Verfügungsberechtigte über das Guthaben verfügen, teilen sich aber auch dieselben Pflichten.

Und-Konto und Oder-Konto

Es gibt zwei verschiedene Formen des Gemeinschaftskontos: das Und- und das Oder-Konto. Sie unterscheiden sich lediglich dadurch voneinander, dass die Kontoinhaber einzeln oder gemeinschaftlich über das Gemeinschaftskonto verfügen können. In der Regel wird ein Gemeinschaftskonto als Oder-Konto geführt.

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Das Oder-Konto

Das Oder-Konto ist die unkompliziertere Kontolösung der beiden. Es eignet sich zum Beispiel für Paare, die ein Konto eröffnen wollen, von dem gemeinsame Ausgaben wie Miete, Strom oder Telefon monatlich abgebucht werden sollen. Bei dem Oder-Konto können beide oder auch nur einer der Partner monatlich Geld auf das Gemeinschaftskonto überweisen, um die gemeinsamen Ausgaben abzudecken. Das gemeinschaftliche Konto kann auch dazu verwendet werden, um regelmäßige Einnahmen, die beiden Partnern zustehen (zum Beispiel Kindergeld), zu verwalten. Allerdings sollten die Partner vor der Kontoeröffnung bedenken, dass jeder zu jedem Zeitpunkt vollen Zugriff auf das Konto hat, das heißt ohne Zustimmung des anderen das gesamte Guthaben abheben oder überweisen kann. Einschränkungen gibt es nur beim Abschluss eines Kredits, der Einrichtung von Daueraufträgen oder der Kündigung des Gemeinschaftskontos. In diesen Fällen müssen beide Partner dem Vorgang zustimmen.

Das Und-Konto

Das sogenannte Und-Konto bietet zwar ein größeres Maß an Sicherheit, ist aber auch komplizierter in der Handhabung und daher nur für spezielle Einsatzgebiete geeignet. Viele Finanzexperten halten das Und-Konto für nicht mehr zeitgemäß, deshalb bieten auch nicht mehr alle Banken diese Form des Gemeinschaftskontos an. Bei diesem Konto muss jeder (!) Kontobewegung von allen Partnern schriftlich zugestimmt werden, das gilt auch für einfache Überweisungen. Das Abheben von Geld mit Girokarten oder Kreditkarten ist nicht möglich. Im Falle des Todes eines der Verfügungsberechtigten kann es zu Problemen kommen, da automatisch seine Erben an seine Stelle treten. Bei einer Erbengemeinschaft kann die Führung des Kontos erheblich kompliziert werden.

Weitere Einsatzzwecke für ein Gemeinschaftskonto

Ein Gemeinschaftskonto ist nicht nur eine interessante Lösung für Ehe- und Lebenspartner, sondern zum Beispiel auch für Wohngemeinschaften. In einer WG werden die Kosten wie Miete, Strom und Telefon in der Regel anteilig unter den Bewohnern aufgeteilt. Damit nicht einer alleine die Geldtransfers über sein privates Konto abwickeln muss, bietet sich die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos an. Auf diese Weise haben alle Mitbewohner dieselben Pflichten, aber auch dieselben Rechte und können sich jederzeit über den aktuellen Stand der Finanzen informieren.

Gemeinschaftskonto in der Filiale oder online eröffnen

Das Gemeinschaftskonto kann heute nicht mehr nur in einer Filiale, sondern auch online abgeschlossen werden. Nachdem alle Partner den Vertrag unterschrieben und sich per Post-Ident identifiziert haben, dauert es häufig nur wenige Tage bis das neue Gemeinschaftskonto zur Verfügung steht.

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