Falsche oder veraltete Scufaeinträge

 

Was kann ich machen?

Wer einen Kredit aufnehmen muss und der Antrag aufgrund eines negativen Schufa-Eintrags abgelehnt wird, ist zu Recht darüber verärgert, wenn der Eintrag falsch oder veraltet. Was ist jetzt tun?
Wer einen Kredit aufnehmen möchte, muss in der Regel eine gute Bonität aufweisen, die von Kreditgeber durch Einholung einer Schufa-Auskunft überprüft wird. Die Schufa sammelt alle Verbraucherdaten, die mit Finanzierungen zu tun haben. Diese Daten bekommt sie unter anderem von Versicherungen, Telefongesellschaften, Banken, Leasingfirmen und Versandhändlern.

Nicht selten sind die bei der Schufa gespeicherten Einträge gar nicht mehr aktuell. Sie müssen nach einer bestimmten Frist gelöscht werden. Es gibt jedoch etliche Fälle, in denen die Schufa einfach vergisst, negative Einträge/Merkmale von Verbrauchern zu löschen. Für die betroffene Person kann dies unangenehme Folgen haben, da beispielsweise Kreditanfragen, aber auch Bestellungen bei Versandhäusern abgelehnt werden können.

 

Selbstauskunft anfordern - Einträge kontrollieren

Um dies zu verhindern, empfiehlt es sich, die Einträge zu überprüfen. Das können Sie mithilfe der sogenannten Eigen- oder Selbstauskunft, die jedem Verbraucher gemäß Bundesdatenschutzgesetz erteilt werden muss. Die Abfrage der eigenen Daten ist einmal pro Jahr kostenlos, darüber hinaus kostenpflichtig. Sie kann online oder schriftlich angefordert werden.

Sollte sich herausstellen, dass die Einträge in der Schufa falsch oder nicht mehr aktuell sind, müssen Verbraucher die Korrektur oder Löschung der gespeicherten Daten selbst beantragen. Dazu wenden Sie sich an die zuständige Geschäftsstelle oder das Verbraucherservicezentrum der Schufa . Sie müssen nachweisen, dass die bestimmten Einträge falsch sind. Verbraucherschützer empfehlen, gleichzeitig auch den Vertragspartner der Schufa zu kontaktieren, der den Eintrag gemeldet hat (beispielsweise die Bank oder ein Versandhaus). Die Verbraucherzentralen der Bundesländer bieten hierfür einen Musterbrief an, der an die Schufa und ihre Vertragspartner geschickt werden kann.

Wenn sich die Schufa weigert, die Daten zu löschen oder zu korrigieren, gibt es noch zwei Möglichkeiten: Erstens kann der Ombudsmann der Schufa als Schlichter eingeschaltet werden. Dieser führt nach sorgfältiger neutraler Prüfung des Vorgangs mit einem Schiedsspruch eine Entscheidung zwischen den Parteien herbei. Alternativ können betroffene Verbraucher auch einen Anwalt einschalten, der ihre Interessen rechtlich vertritt. Verbraucherschützer empfehlen diesen Weg vor allem dann, wenn durch falsche Schufa-Einträge ein Schaden entstehen kann oder schon entstanden ist.

Um also falsche oder längst überholte Negativ-Einträge in der Schufa berichtigen oder löschen zu lassen, müssen Sie selbst aktiv werden. Haben Sie Zweifel, können Sie sich gerne an die Verbraucherzentralen wenden.