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Anschlussfinanzierung
Mit der Anschlussfinanzierung ist die Verlängerung eines Kreditvertrags zu neuen Konditionen oder dem vertrauten Zinssatz gemeint, wie er bei der Rückzahlung des laufenden Kredits zur Anwendung kommt. In der Praxis wird die Anschlussfinanzierung fast ausschließlich für Baukredite gestattet, die im Regelfall über mehrere Jahrzehnte getilgt werden. Die ursprünglich festgelegte Zinsbindungsfrist fällt oft kürzer aus als die Rückzahlungsdauer des Kredits, so dass für eine Fortsetzung des Kreditvertrags unter Umständen höhere Tilgungszinsen droht. Mit einer rechtzeitig vereinbarten Anschlussfinanzierung kann der Schuldner auch in den Folgejahren vom gewohnten Zinssatz profitieren.
Obligatorisch ist die Vereinbarung einer Anschlussfinanzierung vor Ende der Zinsbindung, wenn dem Kreditnehmer ausreichend Eigenkapital für das Auslösen der bestehenden Restschuld fehlt. Falls dies bereits Monate oder Jahre vor Ende der vereinbarten Zinsbindung abschätzbar ist, lässt sich die Anschlussfinanzierung über ein sogenanntes Forward-Darlehen für den entsprechenden Termin in der Zukunft vereinbaren.
Wurde ein rechtzeitiges Handeln versäumt und zum Ende der Zinsbindung steht nicht ausreichend Eigenkapital zur Verfügung, wird die Restschuld über einen Anschlusskredit finanziert. Für diesen werden die aktuell gültigen Tilgungskonditionen des Kreditinstituts angewendet und ein neuer Zeitraum für die Zinsbindung festgelegt. Das Versäumen einer rechtzeitigen Anschlussfinanzierung muss nicht zum finanziellen Nachteil des Schuldners sein, falls das Zinsniveau bei Neuabschluss entsprechend niedrig ist.