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Zweitzessionar
Die Zweitzessionar stellt eine Instanz bei einem Zessionsgeschäft dar, das über die klassische Zession hinausgeht und zur zusätzlichen Begünstigung eines weiteren Gläubigers führt. Der Zweitzessionar kann eine Privatperson, ein Unternehmen oder ein Kreditinstitut sein, die im Rahmen dieser speziellen Zession die Rechte an bestimmte Forderungen durch einen anderen Gläubiger überschrieben bekommen.
Im ursprünglichen Sinne handelt es sich bei der Zession um ein Dreiecksgeschäft, dessen Grundlage das Schuldverhältnis zwischen einem Schuldner und einem Gläubiger darstellt. Als dritte Instanz wird der Zessionar als neuer Gläubiger eingesetzt, an den der eigentliche Gläubiger seine Rechte auf die ausstehenden Forderungen abtritt. Dieser Gläubigerwechsel wird dem Schuldner bei einer offenen Zession mitgeteilt bzw. bei einer stillen Zession verschwiegen, in letztem Fall bleibt der Erstgläubiger weiterhin dessen alleiniger Ansprechpartner für die Abwicklung des Schuldverhältnisses.
In der Kreditpraxis ist nicht ausgeschlossen, dass der eingesetzte Zessionar seinerseits ein Interesse daran hat, die ihm neu zugefallenen Ansprüchen an eine weitere Instanz abzutreten. Dies kann beispielsweise zur Absicherung seiner Handelsgeschäfte erfolgen, alternativ kann er selbst Schuldner eines bestimmten Geschäftsverhältnisses sein und deckt dieses nun über die Forderungen ab. Als Zweitzessionar kann er frei über die eingehenden Forderungen verfügen, selbst das Abtreten an einen Drittzessionar ist theoretisch denkbar.