Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung bezeichnet eine gerichtliche Anordnung, die einem Gläubiger die Begleichung ausstehender Ansprüche durch einen Schuldner in Form eines vollstreckbaren Titels zusichert. Angeordnet wird die Zwangsvollstreckung von einem Amts- oder Prozessgericht, zuvor muss es zur Beantragung seitens des Gläubigers auf eine solche Vollstreckung gekommen sein. Das Gericht stellt den vollstreckbaren Titel aus, der Art und Höhe der Forderungen zusammenfasst und zur Grundlage für die Arbeit des Gerichtsvollziehers wird.

Zu einer Zwangsvollstreckung kommt es ausschließlich, wenn ein Schuldverhältnis über einen längeren Zeitraum besteht und der Schuldner seinen Pflichten durch eine Zahlungsunfähigkeit nicht nachkommt. Für einen klassischen Ratenkredit findet im Vorfeld die Kündigung seitens des Kreditgebers statt, außerdem kann sich dieser an angegebenen Sicherheiten wie einer vorhandenen Bürgschaft oder anderen Pfandrechten bedienen. Gibt es diese nicht oder reichen sie nicht für eine vollständige Tilgung aus, ist das Anrufen des Amtsgerichts der nächste Schritt.

Nur weil eine Zwangsvollstreckung angekündigt wird, muss es nicht zwangsläufig zu einer Pfändung dieser Art kommen. Häufig reicht in der Kreditpraxis bereits die Androhung einer solchen Vollstreckung aus, um die Zahlungsmoral des Schuldners zu erhöhen und die Tilgung fortlaufen zu lassen. Scheitern kann die Vollstreckung außerdem durch eine Unternehmens- oder Privatinsolvenz des betroffenen Schuldners.