Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerung zählt zu den Mitteln, die einem Kreditgeber zur Tilgung der ausstehenden Schuld eines Kreditnehmers offensteht. Hierbei muss der Kreditnehmer über ein Grundstück oder eine Immobilie verfügen, die zum Abschluss des Kreditvertrags vorausgesetzt und mit einer Hypothek bzw. einer Eintragung ins Grundbuch belastet wurde. Kommt es zu Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners während der Tilgungsphase, kann der Gläubiger durch die Zwangsversteigerung zu seinem Geld kommen.

Da die Zwangsversteigerung häufig für den Verlust einer privat genutzten Immobilie des Kreditnehmers sorgt, zählt sie zu den extremen Mitteln der Schuldtilgung. In der Praxis wird sie häufig zur Begleichung von Schulden aus einer Baufinanzierung eingesetzt, die überhaupt erst den Bau oder Erwerb der gleichen Immobilie ermöglichte. Grundsätzlich steht es dem Kreditnehmer jedoch offen, Finanzierungen aus anderen Lebensbereichen über eine Immobilie abzusichern und sich bei Zahlungsschwierigkeiten einer Zwangsversteigerung gegenüberzusehen.

Ähnlich wie beim Eintreiben der Schuld über Wertobjekte durch einen Gerichtsvollzieher müssen Zwangsversteigerungen explizit durch ein Amts- oder Prozessgericht angeordnet werden. Stattdessen ist die Option der Versteigerung bereits fester Bestandteil des Kreditvertrags, der Kreditnehmer willigt somit bewusst in diese Form der Kreditabsicherung ein. Anders als bei klassischen Pfändungen überprüft das Amtsgericht lediglich die formale Korrektheit der Abmachung und schafft eine Rechtssicherheit für die Versteigerung.