Zwangshypothek

Die Zwangshypothek stellt eine Form der Kreditabsicherung dar, die ausschließlich bei Kreditnehmern als Eigentümer einer Immobilie oder anderen Grundbesitzes offensteht. Durch die Hypothek findet eine Kreditabsicherung bis zum Beleihungswert der Immobilie statt, wodurch auch mehrere Schuldverhältnisse parallel abgesichert werden können. Im Vergleich zur einfachen Hypothek, die ein potenzieller Kreditnehmer zur Verbesserung seiner Kreditwürdigkeit aufführt, wird die Zwangshypothek seitens des Kreditgebers für einen erfolgreichen Kreditabschluss zwingend vorausgesetzt.

Durch die Aufnahme der Zwangshypothek willigt der Schuldner ein, dass der Kreditgeber im Falle einer Zahlungsunfähigkeit während der Tilgungsphase auf Grundstück oder Immobilie als Sicherheit zurückgreifen kann. Im Extremfall kommt es zu einer Zwangsversteigerung von Haus oder Grundstück, wobei der Erlös der Tilgung der ausstehenden Restschuld dient. Alleine die Androhung einer solchen Versteigerung sorgt bei vielen Kreditnehmern für Einsicht, ausstehende Schulden zu begleichen und Alternativen zur Kreditrückzahlung zu finden.

Im Vergleich zur freiwilligen Aufnahme einer Hypothek ist die Zwangshypothek seitens des Kreditnehmers eine unbeliebte Variante. Dennoch kann je nach Kreditinstitut ausschließlich durch ein solches Zugeständnis gewährleistet werden, dass es überhaupt zur gewünschten Kreditaufnahme kommt. Ein Nachteil ist die Einforderung der Hypothek bereits für kleine Kreditsummen ab dem höheren, dreistelligen Eurobereich, die kaum im Verhältnis zu einer Zwangsversteigerung der gesamten Immobilie steht.