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Zinseszins
Als Zinseszins wird in der Finanzmathematik der Umstand bezeichnet, dass bei vielen Anlageprodukten mit einer regelmäßigen Verzinsung neben dem Anlagebetrag selbst auch die gewährten Zinsen zu einem späteren Zeitpunkt verzinst werden. Lediglich bei der erstmaligen Verzinsung kommt es zu einer Berücksichtigung des Einzahlungsbetrags als Grundlage für den Guthabenzins, ab der zweiten Zinsperiode wird bereits mehr verzinst.
Ein Beispiel soll den Zinseszins und seine Anwendung verdeutlichen: Ein Kunde hat 1.000 Euro auf einem Festgeldkonto angelegt, die jährliche Verzinsung beläuft sich auf 2,00 %. Nach dem ersten Jahr werden zwei Prozent von 1.000 Euro auf den Anlagebetrag aufgeschlagen, konkret wären dies 20 Euro und das neue Kontoguthaben beträgt 1.020 Euro. Bei der Verzinsung nach dem zweiten Jahr werden statt der 1.000 Euro nun 1.020 Euro für die Verzinsung herangezogen, der zuvor gewährte Zinsertrag wird zum zinsfähigen Vermögen hinzugezählt. Durch den Zinseszins beläuft sich das Guthaben nach zwei Jahren auf 1.040,40 Euro, ohne Zinseszins nur auf 1.040 Euro.
Besonders interessant ist die Zinseszinsrechnung, wenn in häufigeren Abständen als jährlichen Intervallen verzinst wird. Je kürzer die Phase einzelner Zinsperioden dauert, umso stärker kann ein Anleger von der Anrechnung der Zinseszinsen auf sein Vermögen profitieren.