Zahlungsverzug

ZahlungsverzugAls Zahlungsverzug wird der Umstand bezeichnet, dass ein Schuldner seine Schulden nicht wie vertraglich vereinbart zu einem bestimmten Zeitpunkt an den Gläubiger ganz oder teilweise zurückgezahlt hat. Hierbei kann der Verzug in verschiedenen Formen eintreten, bei alltäglichen Handelsgeschäften z. B. durch die ausstehende Überweisung eines Rechnungsbetrags innerhalb der vorgesehenen Überweisungsfrist. Wurde ein Kreditvertrag mit monatlichen Tilgungsraten abgeschlossen, liegt ein Zahlungsverzug vor, wenn der Kreditnehmer eine oder mehrere Monatsraten in Rückstand ist.

Der Zahlungsverzug kann durch den Gläubiger angemahnt werden, abhängig von der Art der Schuld und dem bestehenden Vertragsverhältnis muss dies jedoch nicht sein. Gerade wenn es sich um regelmäßige, z. B. monatliche Zahlungspflichten handelt, ist keine gesonderte Meldung über den Verzug notwendig. Verstreicht die Frist ohne eine Begleichung des Schuldbetrags, stehen dem Gläubiger verschiedene Rechtsschritte offen, bei einem Warengeschäft kann er Verzugszinsen auf den eigentlichen Rechnungsbetrag anrechnen.

Verzögert sich durch den Zahlungsverzug die Tilgung eines Kredits oder bleibt die Rückzahlung der Restschuld gänzlich aus, kann der Gläubiger seine Forderungen auf andere Weise durchsetzen. Wurden Sicherheiten hinterlegt oder dem Kreditgeber ein Pfandrecht eingeräumt, kann er von diesen bei Verzug Gebrauch machen. Hiernach steht ihm der juristische Weg offen, um beispielsweise durch einen Zwangsvollzug über einen Gerichtsvollzieher die ausstehende Schuld einzutreiben.