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Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie oder kurz WoP zählt zu den wichtigsten staatlichen Förderleistungen für zukünftige Bauherren, die sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchten. Das Fördergeld richtet sich vorrangig an Personen und Haushalte, die über ein geringes Jahreseinkommen verfügen und dennoch das Interesse an einem Eigenheim besitzen. Aktuell (Stand: 2015) darf für die Beantragung der Wohnungsbauprämie das zu versteuernde Einkommen nicht über 25.600 Euro liegen, bei Eheleuten verdoppelt sich dieser Betrag.
Gewährt wird die Wohnungsbauprämie seit dem Jahr 1952, förderfähig sind alle Bausparverträge und vergleichbare Sparprodukte mit dem Ziel, ein privates Wohneigentum zu bauen oder zu erwerben. Investiert der Vertragsnehmer des entsprechenden Sparprodukts pro Jahr wenigstes einen Betrag von 50 Euro, erhält er ergänzend eine Förderprämie von 8,8 Prozent seines Anlagebetrags. Zur Gutschrift der Wohnungsbauprämie wird das Finanzamt des Vertragsnehmers angewiesen, das für eine Überweisung bzw. Gutschrift bei der zuständigen Bausparkasse sorgt.
Durch die Wohnungsbauprämie soll ein zusätzlicher Anreiz für Privathaushalte geschaffen werden, über den Kauf oder Bau von Wohneigentum nachzudenken und hierfür einen Bausparvertrag abzuschließen. Die Prämie ist nicht mit der staatlichen Eigenheimzulage zu verwechseln, die über Jahrzehnte hinweg als zusätzliche Förderung gewährt wurde und seit 2006 nicht mehr neu beantragt werden kann.