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Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht ist ein fester Bestandteil des deutschen Vertragsrecht und gibt allen an einem Vertrag beteiligten Parteien die Möglichkeit, auch noch nach der Vertragsunterschrift von diesem zurückzutreten. Vom Gesetzgeber wird hierfür eine Frist von zwei Wochen eingeräumt, auf freiwilliger Basis können sich die Vertragsseiten auf eine Ausdehnung der Zeitspanne verständigen. Das Widerrufsrecht wird am häufigsten in schriftlicher Form ausgedrückt, beim Widerruf eines Kaufes kann auch die Rückgabe des gekauften Gutes das Recht am Widerruf verdeutlichen.
Anders als bei einer Reklamation oder einer Sonderkündigung sieht das Widerrufsrecht keine Angabe von Gründen vor, weshalb vom bereits geschlossenen Vertrag zurückgetreten wird. Häufig erkennen Verbraucher erst nach dem Kauf einer Ware, dass diese nicht den eigenen Vorstellungen entspricht oder in dieser Form nicht benötigt wird. Bei Abschluss eines Kreditvertrags kann sich binnen der zweiwöchigen Frist ein besseres Angebot für ein Darlehen aufgetan haben, das zum Rücktritt vom ersten Vertragsabschluss bewegt.
Das Widerrufsrecht kommt nicht bei sämtlichen in der Geschäftswelt abgeschlossenen Verträgen zum Einsatz und dient vorrangig dem Verbraucherschutz. Seine wichtigsten Einsatzbereiche ist der Abschluss von Kaufverträgen über Produkte und Dienstleistungen sowie beim Abschluss von Finanz- und Versicherungsprodukten. Werden Frist und Form eingehalten, müssen Händler und Dienstleister dem Rücktritt vom Vertrag uneingeschränkt folgen