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Wechsel
Der Wechsel ist eine vielseitig einsetzbare Urkunde, die traditionell im Finanz- und Kreditwesen zum Einsatz kommt und vor allem im geschäftlichen Bereich etabliert ist. Kern des Dokuments ist die Anweisung an eine Bank oder ein Kreditinstitut, unter bestimmten Voraussetzungen eine Zahlung an eine im Wechsel genannte Person oder ein Unternehmen durchzuführen. Die Konditionen, die zur Auszahlung befähigen, können von der Benennung eines Zeitpunktes in der Zukunft bis zum Vorlegen bestimmter Dokumente durch den Begünstigten reichen.
Sämtliche Details, in welchen Formen der Wechsel als Anweisung eingesetzt werden kann, sind dem deutschen Wechselgesetz zu entnehmen. Dieses schreibt beispielsweise vor, dass die Urkunde eindeutig den Begünstigten, den Ort der Auszahlung sowie den potenziellen Verfall des Dokuments benennt. Auch die Übertragung des Wechsels auf einen anderen Begünstigten ist möglich, z. B. falls der eigentlich Begünstigte mit dieser Anweisung einen eigenen Gläubiger befriedigen möchte.
Neben seiner Rolle als Zahlungsmittel dient der Wechsel heutzutage vor allem der Kreditsicherung. Gerade bei Im- und Exportgeschäften verleiht das Dokument allen beteiligten Seiten eine größere Sicherheit, Waren über Tausende Kilometer hinweg zu versenden und die Begleichung der Rechnungssumme gewährleistet zu bekommen. Dies wird durch die Bank des Warenempfängers mit der Ausstellung eines Wechsels vor der Auslieferung der beauftragten Waren zugesichert.