Warenschulden

WarenschuldenWarenschulden beschreiben eine besondere Form von Schuldverhältnis, bei denen der Schuldner dem Gläubiger Waren anstelle von Geld schuldig ist. Seine Schuld wird erst beglichen, wenn es zu einer Übergabe der Waren an den Gläubiger kommt, die dieser im Regelfall durch einen Kauf erworben hat und so rechtmäßig zu dessen Eigentümer wurde. Aus Gründen einer räumlichen Distanz, einer speziellen Lagerung oder anderer Hindernisse kann eine direkte Übergabe der Waren zum Zeitpunkt des Kaufes unmöglich sein, wodurch Warenschulden über einige Tage oder Wochen entstehen und den Schuldner zur Lagerung und dem pfleglichen Umgang mit dem Schuldgut verpflichten.

Bei Warenschulden kann es sich sowohl um Hol- als auch Bringschulden handeln. Ein typischer Fall von Bringschulden sind der Erwerb von Heizöl, Pellets oder einer größeren Getränkelieferung, bei denen die bestellten Waren traditionell vom Verkäufer selbst ausgeliefert werden. Unabhängig von einer Absprache über den Schuldcharakter liegt eine Bringschuld vor, wenn neben dem Warenwert Verpackungs- oder Versandkosten angerechnet wurden. Warenschulden treten beim Handel mit Privat- und Geschäftskunden auf, wobei das Internetzeitalter diesen Schuldcharakter gefördert hat. Schließlich werden zahlreiche Waren online über Kreditkarte oder andere Payment-Dienste bezahlt, erst hiernach findet die Auslieferung oder Abholung der gekauften Waren statt.