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Währungsswaps
Als Währungsswaps wird der Austausch von Finanzprodukten zwischen zwei Parteien bezeichnet, die in unterschiedlichen Währungen abgeschlossen wurden und auf das Interesse der jeweils anderen Instanz stoßen. In der Praxis werden Währungsswaps besonders häufig im Kreditwesen angewendet, wobei sich beide Kreditnehmer durch den Umtausch des bestehenden Darlehens finanzielle Vorteile erhoffen. Abhängig vom Zeitpunkt des Kreditabschlusses und der Währungsentwicklung über die Vertragslaufzeit hinweg ergibt sich für beide Seiten der Vorteil, die Tilgungslast durch den Wechsel in die jeweils andere Währung zu reduzieren.
Als Instrument im Kreditwesen werden Währungsswaps erst seit wenigen Jahrzehnten verwendet, haben mit der Zeit jedoch erheblich an Bedeutung gewonnen. Zum Zeitpunkt des vorgenommenen Kapitaltauschs, beispielsweise des Vermögens eines Sparprodukts oder des ausstehenden Darlehens, wird ein Einheitskurs für den Swap festgelegt. Kommt es zu Kursänderungen im Laufe der folgenden Monate und Jahre, sorgt der Einheitskurs für die Vermeidung des Währungsrisikos, keine der beteiligten Seiten wird somit durch die zukünftige Kursentwicklung benachteiligt. Im Privatkundengeschäft spielen Währungsswaps bislang eher eine untergeordnete Rolle, für Firmenkredite oder Darlehen der öffentlichen Hand ist der Austausch von Kapitalbeträgen in eine jeweils fremde Währung etablierter.