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Treuhänderische Sicherheiten
Treuhänderische Sicherheiten dienen der Absicherung von Krediten, die im Regelfall über einen Treuhänder vergeben und verwaltet werden. Der Treuhänder nimmt hierbei nicht die Rolle des Kreditgebers ein und trägt folglich das Kreditrisiko nicht, stattdessen wird das Darlehen lediglich vermittelt und ist je nach Darlehenshöhe durch verschiedene Sicherheiten abzusichern.
Im Vergleich zu akzessorischen Sicherheiten, die sich konkret auf einen Kreditvertrag beziehen und explizit für die Absicherung eines bestimmten Darlehens herangezogen werden, sind treuhänderische Sicherheiten von abstrakter Natur. Sie werden so zu einem allgemeinen Merkmal für die Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens, unabhängig von einer konkret angedachten Kreditaufnahme. Typische treuhänderische Sicherheiten sind die Sicherungsabtretung oder die Eintragung einer Grundschuld, auch andere Formen dieser speziellen Absicherung sind denkbar.
Werden treuhänderische Sicherheiten auf den Gläubiger übereignet, erhält dieser für jede Art konkret abzuschließender Forderungen eine umfassende Absicherung. Falls es in der Tilgungsphase zu Schwierigkeiten bei der Rückzahlung kommt, kann wie bei einem klassischen Kreditvertrag auf die Sicherheiten zurückgegriffen werden und hierdurch ausstehende Schuldansprüche geltend gemacht werden. Ob die gestellten Sicherheiten für den Abschluss eines Treuhandkredits reichen, hängt vom Beleihungswert der jeweiligen Objekte und der Höhe des gewünschten Darlehens ab, was im Einzelfall zu prüfen ist.