Titulierte Ansprüche

Titulierte AnsprücheAls titulierte Ansprüche werden alle Ansprüche bezeichnet, die ein Gläubiger gegenüber einem Kreditnehmer zum Ausgleich einer bestehenden Kreditschuld stellen kann. Ihre Bezeichnung erhalten die Ansprüche durch den Titel, der als schriftliches Dokument die entsprechenden Ansprüche benennt und dem Kreditgeber Rechtssicherheit gibt, diese gegen den Kreditnehmer durchsetzen zu können. Titulierte Ansprüche sind relevant, wenn es bei der Rückzahlung eines Kredits zu Schwierigkeiten kommt und der Kreditgeber die ausstehende Restschuld aus anderen Mitteln befriedigen muss.

Grundsätzlich können titulierte Ansprüche Objekte aller Art bezeichnen, die ein Gerichtsvollzieher durch Anweisung eines Amtsgerichts nach Klage durch den Kreditgeber pfänden kann. Dingliche Sicherheiten wie Wertpapiere oder Schmuck fallen ebenso hierunter wie Bargeld und andere Besitztümer, die vom Kreditgeber als Objekte von Wert angesehen werden. Hierbei hat der Kreditnehmer ein Mitspracherecht, um beispielsweise kein eklatanten Einschränkungen in seiner Lebensführung zu erfahren. In dieser Hinsicht ist auch ein von Pfändung freier Anteil des Gehalts zu sehen, der dem Kreditnehmer auch bei ausstehenden Schulden erhaltenbleibt.

Durch eine Abwehrklage gegen die Vollstreckung hat der Kreditnehmer die Möglichkeit, titulierte Ansprüche abzuwehren und dieses vor Pfändung zu schützen. In der Kreditpraxis kommt es häufiger zu einer außergerichtlichen Einigung, um eine gerichtlich angeordnete Pfändung zu umgehen und den Gläubiger in direkter Weise zu befriedigen.