Titel

TitelAls Titel wird ein schriftlicher Vertrag bezeichnet, der die Ansprüche von Personen oder Unternehmen gegenüber anderen zusammenfasst und beispielsweise im Rahmen einer Zwangsvollstreckung genutzt werden kann. Neben der Bezeichnung des Dokuments selbst hat sich der Begriff Titel auch für die einzelnen Posten etabliert, die im Vertrag zu finden sind und im Rahmen der Vollstreckung vom bisherigen Eigentümer an den Anspruchsteller übergehen.

Der Titel spielt vorrangig im Kreditwesen eine Rolle und wird zu einem relevanten Schriftstück, falls die Tilgung eines Darlehens nicht wie im Kreditvertrag vorgesehen erfolgt. Der Kreditgeber hat zur Befriedigung seiner Ansprüche verschiedene Befugnisse gegenüber dem Kreditnehmer, beispielsweise die Kündigung des Vertragsverhältnisses oder die Nutzung bereitgestellter Sicherheiten und Pfandrechte. Reichen diese nicht für eine Tilgung der Schuld aus, kann er juristisch gegen den Kreditnehmer vorgehen und eine Vollstreckung der Ansprüche durch einen Gerichtsvollzieher veranlassen. Der Titel stellt hierfür das relevante Dokument dar, aus dem dieser Anspruch in Art und Umfang eindeutig hervorgeht.

Die rechtliche Grundlage zur Vollstreckung muss nicht zwangsläufig durch das Urteil eines Amtsgerichts entstehen. Auch ein außergerichtlicher Schiedsspruch oder entsprechende von einem Notar beglaubigte Zusagen reichen für den Kreditgeber aus, von Titeln zu profitieren und hierdurch die Rückzahlung ausstehender Kreditbeträge forcieren zu können.