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Tilgungsverrechnung
Als Tilgungsverrechnung wird im Kreditwesen der Prozess bezeichnet, die Tilgungsraten bei der Abzahlung eines Kredits mit der ausstehenden Restschuld zu verrechnen. Im Regelfall kommt es bei Privatkunden zum Abschluss klassischer Ratenkredite, bei denen Monat für Monat eine Tilgungsrate gezahlt wird und sich hierdurch die Restschuld verringert. In den meisten Fällen findet eine sofortige Anrechnung dieser Rate auf die ausstehende Schuld an, allerdings können hiervon abweichend andere Regelungen im Kreditvertrag getroffen werden.
Neben der oben beschriebenen, taggenauen Verrechnung kann der Kreditgeber erst zum Ende eines Quartals oder eines Jahres die Tilgungsverrechnung vornehmen und hiernach Informationen über die ausstehende Restschuld geben. Die Verpflichtung, gemäß des Kreditvertrags jeden Monat eine Tilgungsrate zu leisten, ist hiervon unberührt. Aus diesem Grund ist die taggenaue Abrechnung im Privatkundengeschäft üblich, um keine Verwirrung zwischen den beiden Terminspannen zu erzeugen.
In welcher Form und Häufigkeit die Tilgungsverrechnung stattfindet, hat einen wesentlichen Einfluss auf die effektiven Jahreszinsen. Die Auswirkung ist mit Guthabenzinsen zu vergleichen, die je nach Sparprodukt einmal im Monat, Vierteljahr oder Jahr angerechnet werden und hierdurch Zinseszins-Effekte für den Anleger ermöglichen. Dieser Effekt sich beim Gläubiger in der Kalkulation seiner Schuldzinsen auf, für die Vergleichbarkeit der Kreditangebote für Privatkunden erfolgt jedoch fast ausnahmslos die taggenaue Tilgungsverrechnung.