- Home
- Kredit Lexikon – T
- Tilgungsfreie Jahre
Tilgungsfreie Jahre
Als tilgungsfreie Jahre oder Tilgungsfreijahre wird eine Zeitspanne bezeichnet, die zwischen Abschluss eines Kreditvertrags und der Verpflichtung zur Zahlung der ersten Tilgungsrate liegt. Gerade bei höheren Darlehen oder speziellen Lebenssituationen des Schuldners wird davon ausgegangen, dass die unmittelbare Rückzahlung des Kredits ab dem Zeitpunkt der Auszahlung nicht möglich oder erwünscht ist. Durch tilgungsfreie Jahre erhält der Kreditnehmer die Freiheit, erst zu einem späteren Zeitpunkt mit der Tilgung beginnen zu dürfen.
Ob tilgungsfreie Jahre gewährt werden und wie viele Jahre konkret bis zur ersten Tilgungsrate verstreichen dürfen, wird explizit im Kreditvertrag festgehalten. Besonders häufig wird die Regelung bei Baufinanzierungen angewendet, um dem Bauherren erst einmal eine stressfreie Durchführung seines Bauprojekts ohne finanzielle Sorgen zu ermöglichen. Ein oder zwei tilgungsfreie Jahre reichen häufig aus, um die Immobilie zu bauen und erst hiernach mit der Tilgung des Baukredits zu beginnen.
Während der Tilgungsfreijahre kommt es dennoch zur regelmäßigen Überweisung von Kreditraten seitens des Kreditnehmers. Allerdings umfassen diese alleine den Zinsanteil des Darlehens, nicht die vertraglich zugesicherte Darlehenssumme. Durch diese Regelung erhalten Banken und Kreditinstitute die Sicherheit, ihre Unkosten bei der Kreditvergabe zu decken und ihre Rendite in Form einer Verzinsung einzufahren, wodurch es leichter wird, etwas Geduld bei der eigentlichen Kredittilgung zu behalten.