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Tilgungsanteil
Als Tilgungsanteil wird bei einem Ratenkredit der Teil einer monatlichen Rate bezeichnet, der effektiv zur Reduktion des aufgenommenen Kreditbetrags beiträgt. Von ihm abzugrenzen ist der Zinsanteil, der genauso in die Monatsrate eingerechnet wird und als Schuldzins für eine Rendite beim Kreditgeber sorgt. Tilgungs- und Zinsanteil ergeben zusammengerechnet die komplette Monatsrate bzw. insgesamt betrachtet die volle Kreditschuld.
Bei einem in Raten zurückzuzahlenden Kredit wird meistens mit gleichhohen Raten über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg gearbeitet. Dennoch ist das Verhältnis zwischen Zins- und Tilgungsanteil in dieser Zeit nicht gleich. Üblich ist, dass Kreditgeber zunächst von der Verzinsung ihrer Kreditvergabe profitieren wollen und in den Anfangsraten einen hohen Zinsanteil ansetzen. Dieser verändert sich während der Vertragslaufzeit, wodurch der Tilgungsanteil steigt und gegen Ende fast ausschließlich noch der gewährte Darlehensbetrag getilgt wird.
Auch bei endfälligen Darlehen ohne Ratenzahlung kann der Begriff Tilgungsanteil verwendet werden, auch wenn dieser dem ausgezahlten Darlehensbetrag ohne Verzinsung entspricht, der einmalig zum Vertragsende hin zurückzuzahlen ist. Details über die Rückzahlung des Kredits und die jeweils angerechneten Anteile lassen sich dem Tilgungsplan entnehmen, der je nach Kreditinstitut detailliert erstellt wird. Neben der Höhe der zu zahlenden Raten führen manche Kreditgeber auf, wie sich einzelne Raten in Tilgungs- und Zinsanteil zusammensetzen.