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Tilgung
Als Tilgung wird allgemein die Rückzahlung eines aufgenommenen Kredits bezeichnet. Nach dem Abschluss eines Kreditvertrags ist der Kreditnehmer verpflichtet, das abgeschlossene Darlehen inklusive der angerechneten Kreditzinsen innerhalb der vertraglich festgelegten Laufzeit an den Kreditgeber zurückzuzahlen. In welcher Form die Tilgung erfolgt und ob hierbei Sonderregelungen zu beachten sind, ist dem jeweiligen Kreditvertrag zu entnehmen.
Für die Tilgung eines klassischen Konsumentenkredits sind im modernen Kreditwesen zwei Varianten vorgesehen. Entweder erfolgt im Rahmen eines sogenannten Annuitätendarlehens die Rückzahlung in festen, monatlichen Raten, die dem Kreditnehmer die Sicherheit einer fortlaufenden Tilgung in gleicher Höhe geben. Als Alternative hierzu werden endfällige Darlehen angeboten, bei denen keine fortlaufende Rückzahlung stattfindet. Auch regelmäßige Rückzahlungen mit einer höheren Endrate oder Einstiegsrate, beispielsweise in Form einer Ballon-Finanzierung oder Drei-Wege-Finanzierung, sind denkbar.
Für die Darlehensvergabe ist es in den Augen des Kreditgebers entscheidend, ob mit einer gesicherten Rückzahlung der Tilgungsraten gerechnet werden kann. Die Überprüfung der Bonität des Antragstellers und der Nachweis vorhandener Sicherheiten sind die wichtigsten Möglichkeiten des potenziellen Kreditnehmers, den Geldgeber zu überzeugen. Außerdem sollten die Kreditkonditionen so gestaltet werden, dass potenzielle Probleme beim Tilgen erkannt und vermieden werden. Beispielsweise ergibt eine längere Laufzeit des Kreditvertrags Sinn, um die Belastung durch die einzelnen Monatsraten gering zu halten.