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Teilhaberwertpapiere
Als Teilhaberwertpapiere werden Aktien und vergleichbare Anlagepapiere bezeichnet, die im Moment des Erwerbs eine Teilhabe am entsprechenden Unternehmen zusichern. Sie sind von Anleihen oder festverzinslichen Wertpapieren zu unterscheiden, die auf Basis eines Schuldverhältnisses ausgestellt werden und keinen Erwerb von Unternehmensanteilen mit sich bringen. Mit Erhalt der Teilhaberwertpapiere werden außerdem Rechte erworben, die mit einer einfachen Anleihe nicht verknüpft wären, beispielsweise das Stimmrecht bei der Jahreshauptversammlung.
Anleihen und ähnliche Wertpapiere sind mit einer festen Verzinsung verbunden, die unabhängig von den Kursentwicklungen der gehandelten Papiere gewährt werden. Dies gilt für Teilhaberwertpapiere nicht, d. h. der Zuwachs an Wert der Papiere hängt alleine vom Börsenhandel ab. Außerdem ist die Herausgabe der Papiere auf unbegrenzte Zeit vorgesehen, während Anleihen mit einer bestimmten Laufzeit emittiert werden und über diese Laufzeit für eine feste Verzinsung des Anlageguthabens sorgen.
Die Geldanlage in Teilhaberwertpapiere ist im Vergleich zu Anleihen riskanter, da keine garantierte Rendite zugesagt ist, kann bei wirtschaftlich positiver Entwicklung des Unternehmens jedoch lukrativer sein. Fährt dieses über ein Geschäftsjahr hinweg Gewinne ein, wird den Aktionären gemäß ihrer Anteile eine Dividende ausgeschüttet, die zur attraktiven Zusatzeinnahme wird. Außerdem sollte ein aktives Interesse am Aktienhandel gegeben sein, um Kursverluste zu vermeiden und entsprechende Wertpapiere rechtzeitig abzustoßen.