Teilabtretungsklausel

TeilabtretungsklauselDie Teilabtretungsklausel ist ein Bestandteil verschiedener Kreditverträge, vorrangig bei Baufinanzierungen oder vergleichbaren Darlehen mit einer hohen Kreditsumme. Hierbei wird vorausgesetzt, dass nicht nur Forderungen eines einzelnen Kreditgebers im Grundbuch der Immobilie oder des Grundstücks vermerkt wurden, sondern über unterschiedliche Kredite Forderungen von verschiedenen Gläubigern ausstehen.

Durch die Teilabtretungsklausel wird in einem Kreditvertrag festgehalten, dass der Gläubiger eine Bereitschaft zur Abtretung seiner Forderungen an einen anderen Gläubiger besitzt. Mit dieser Regelung lässt sich die Reihenfolge der Eintragungen im Grundbuch durchbrechen, die z. B. im Falle einer Insolvenz des Schuldners vorgibt, welche Gläubiger zuerst aus dem noch vorhandenen Vermögen entschädigt werden. Die Übernahme der Teilabtretungsklausel in den Vertrag stellt keine Verpflichtung für den Gläubiger dar, sondern schafft lediglich die Möglichkeit, Teile der ausstehenden Ansprüche an andere Kreditgeber mit niedrigerem Rang abzutreten.

Die Einwilligung in die Teilabtretungsklausel ist in der Praxis eher selten zu finden, da sie einen offenkundigen Nachteil für den erstrangigen Kreditgeber darstellt. Dennoch kann die Regelung sinnvoll sein, beispielsweise durch Übergabe von Ansprüchen einer Bank an eine Bausparkasse für die Finanzierung eines neuen Bauobjektes. Auch Banken und Kreditinstitute, die für verschiedene Finanzierungsprojekte zu einem Konsortiums zusammengeschlossen sind, können über eine Verteilung der ausstehenden Ansprüche über eine Teilabtretung nachdenken.