Teilabtretung

TeilabtretungDie Teilabtretung ist eine Option bei Abschluss von Baufinanzierungen und bezieht sich auf die Eintragungen im Grundbuch von Grundstücken bzw. Immobilien. Die Möglichkeit zur Teilabtretung ergibt sich aus der Tatsache, dass der Kreditnehmer das Eintragen einer Grundschuld nicht nur für ein Finanzierungsvorhaben nutzt und weitere Kredite über die Immobilie absichern kann. Der Kreditgeber, meist Banken und Kreditinstitute, können sich beim Vertragsabschluss für eine zusätzliche Eintragung ins Grundbuch oder als Alternative für die Teilabtretung entscheiden.

Konkret erfolgt die Abtretung durch einen anderen Gläubiger, der bereits im Grundbuch eingetragen ist und eine vorrangige Rolle gegenüber dem neuen Gläubiger einnimmt. Im Rahmen der Teilabtretung überlässt dieser einen Teil seiner einzufordernden Grundschuld dem neuen Gläubiger, was in einer notariell zu beglaubigenden Erklärung festzuhalten ist. Eine Eintragung der Abtretung ins Grundbuch ist üblich, jedoch nicht zwingend notwendig, da Gläubiger die hiermit verbundenen, hohen Kosten umgehen möchten. Wer generell Geld beim Ändern oder Löschen von Einträgen im Grundbuch einsparen möchte, kann die Option der privatschriftlichen Abtretung nutzen.