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Sicherheiten
Als Sicherheiten werden im Kreditwesen alle Wertobjekte eines potenziellen Kreditnehmers verstanden, die dieser zur Absicherung des gewünschten Darlehens präsentieren kann. Bei jedem Kreditabschluss muss der Kreditgeber das Risiko berücksichtigen, dass der Kreditnehmer in der Tilgungsphase zahlungsunfähig wird und die ausstehende Restschuld verloren ist. Durch den Nachweis verschiedener Sicherheiten in ausreichender Höhe erhält der Kreditgeber die Garantie, den Kreditausfall auf andere Weise ausgleichen zu können.
Die Präsentation von Sicherheiten spielt beim klassischen Ratenkredit für Privatpersonen eine untergeordnete Rolle. In diesem Fall wird vorrangig auf die persönliche Bonität geachtet, die sich z. B. durch den Schufa-Eintrag abschätzen lässt. Kommt es zu einer Kreditaufnahme über eine höhere Summe, beispielsweise beim Kauf eines Neuwagens oder einer Immobilie, wird verstärkt auf eine dingliche Absicherung geachtet. Hierbei kann durch die Übergabe des Fahrzeugbriefs des PKWs oder die Aufnahme einer Hypothek für die Immobilie das zu finanzierende Objekt selbst als Sicherheit mit einem Pfandrecht fungieren.
Grundsätzlich entscheidet jeder Kreditgeber frei, welche Arten von Sicherheiten er akzeptiert und ob diese in ihrem Wert im Verhältnis zum gewünschten Kreditbetrag stehen. Das Spektrum reicht von Lebensversicherungen und Bausparverträgen bis zu Schmuck oder Wertpapieren. Durch den Nachweis einer umfassenden Kreditabsicherung profitiert der Kreditnehmer außerdem von günstigeren Tilgungszinsen.