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Sachdarlehensvertrag
Der Sachdarlehensvertrag wird für die Vergabe eines Sachdarlehens aufgesetzt, das neben dem Gelddarlehen zu den wichtigsten Form einer Schuldverschreibung im modernen Kreditwesen zählt. Anstelle der Auszahlung von Geld wird dem Kreditnehmer die Übergabe einer Sache zugesichert, zu dessen Eigentümer er wird. Für diese Übergabe wird dem Kreditgeber ein regelmäßiges Entgelt gezahlt, abhängig von der Vertragsgestaltung kann beim Sachdarlehensvertrag auf eine entsprechende Zahlung verzichtet werden.
Ein wesentliches Merkmal beim Sachdarlehensvertrag ist der Übergang der Eigentümerschaft, die bei vielen vergleichbaren Verträgen nicht vorliegt. So ist beispielsweise das Aufsetzen eines Mietvertrags oder der Einwilligung einer Leihe gegen eine regelmäßige Zahlung mit dem Sachdarlehen zu vergleichen, allerdings geht das gemietete oder geliehene Objekt nicht ins Eigentum des Vertragsnehmers über. Auch beim Leasing kommt eine entsprechende Regelung zum Einsatz, so dass geleaste Fahrzeuge oder Maschine nicht als Sachdarlehen zu sehen sind.
Der Sachdarlehensvertrag kann von beiden Seiten innerhalb der im Vertrag festgelegten Fristen gekündigt werden. Der Vertragsnehmer gibt hierdurch sein Eigentumsrecht auf und überlässt die Sache wieder dem ursprünglichen Eigentümer. Hierfür muss er zukünftig kein Entgelt mehr entrichten und kann sich bei fehlendem Willen zur Nutzung der Sache von fortlaufenden Kosten befreien.