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Rückzahlung
Als Rückzahlung wird bei einem Kreditvertrag der Prozess bezeichnet, dass der Kreditnehmer den in Anspruch genommenen Kreditbetrag wieder an seinen Gläubiger zurückführt. Hierfür wird eine Zeitspanne festgelegt, die als Laufzeit für den Kreditvertrag fungiert und weitere Details zur Rückzahlung regelt. Ist die Laufzeit verstrichen und hat es keinerlei Probleme bei der Tilgung des Darlehens gegeben, hat der Kreditgeber den zuvor bereitgestellten Betrag komplett zurückerhalten.
In welcher Form und Höhe die Rückzahlung erfolgt, hängt von der Gestaltung des Kreditangebots ab und ist von Kreditinstitut zu Kreditinstitut verschieden. Im Regelfall wird auf eine Annuität vertraut, d. h. die Kreditsumme wird über die Laufzeit hinweg in gleichhohen, monatlichen Raten an den Kreditgeber zurückgeführt. Abweichend hiervon kann eine Endfälligkeit festgelegt werden, wodurch der Kreditnehmer erst mit Ende des Kreditvertrags die komplette Rückzahlung des Kredits vornehmen muss.
Wesentlich im Kreditwesen ist, dass nicht nur das beanspruchte Darlehen zurückgezahlt werden muss. Zusätzlich sind die angerechneten Schuldzinsen an den Kreditgeber zu zahlen, wobei die Zinshöhe von Laufzeit, Bonität und der Höhe des Darlehens abhängt. Ein Vergleich der Konditionen unterschiedlicher Banken und Kreditinstitute liegt nahe, da diese bei jedem Antragsteller das Risiko von ausbleibenden Rückzahlungen anders bewerten und diese Abweichungen in einem unterschiedlichen Kreditzins ausgedrückt werden.