Rücklastschrift

offen10Als Rücklastschrift wird im Bankwesen die Rückbuchung eines Geldbetrags bezeichnet, der zuvor gemäß des Lastschriftverfahrens von einem anderen Geldinstitut eingezogen wurde. Die Teilnahme an diesem Verfahren bietet sich für alle Personen und Unternehmen an, die regelmäßig Rechnungen zu begleichen haben und diese nicht dauerhaft durch einzelne, manuelle Überweisungen durchführen möchten. Stattdessen wird dem Empfänger wie Banken, Versicherungen oder dem Vermieter der Einzug wie Lastschrift ermöglicht, so dass eine automatische Abbuchung des gleichhohen Betrags stattfindet.

Kommt es zu einer Rücklastschrift, ist die Abbuchung nach Lastschriftverfahren gescheitert, die Zahlung des ausstehenden Geldbetrags bleibt so weiterhin offen. Häufig tritt die Rücklastschrift ein, wenn das Konto kein ausreichend hohes Guthaben für die Abbuchung besitzt. Hierdurch entsteht ein Zahlungsrückstand, den der Kontoinhaber gegenüber seinem Vertragspartner auf andere Weise zu begleichen hat. Auch fehlerhafte Kontoinformationen, beispielsweise nach einem Kontowechsel, können den Einzug gemäß Lastschriftverfahren scheitern lassen.

Neben den genannten Gründen kann die Rücklastschrift auch auf Antrag durch den Kontoinhaber erfolgen. Dies gilt beispielsweise, wenn Verträge mit der einziehenden Seite gekündigt wurden und diese ungeachtet der Kündigung weiterhin Beiträge einzieht. Durch den einmaligen Widerspruch oder das generelle Aufheben des Lastschriftverfahrens mit diesem Vertragspartner wird verhindert, dass es zu fortlaufenden, unberechtigten Abbuchungen kommt.