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Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung ist eine spezielle Versicherungsart, die für die Absicherung von Krediten herangezogen wird. Mit dem Abschluss einer solchen Versicherung hat der Kreditgeber die Sicherheit, dass er das bereitgestellte Darlehen in jedem Fall zurückgezahlt bekommt. Sollte es in der Tilgungsphase Schwierigkeiten beim Kreditnehmer geben und dieser zahlungsunfähig werden, springt die Restschuldversicherung ein und zahlt die ausstehende Restschuld an den Kreditgeber aus.
Realisiert wird die Restschuldversicherung in Form einer Risiko-Lebensversicherung, die von verschiedenen Versicherern speziell für die Kreditabsicherung konzipiert wird. Vorrangig steht bei der Absicherung der Todesfall des Kreditnehmers im Vordergrund, doch auch für andere Eventualitäten wie dessen Arbeitslosigkeit kann eine Auszahlung der Versicherungssumme vereinbart werden. Die Versicherung sorgt für Zusatzkosten beim Kreditnehmer, da er monatliche Beiträge für den Versicherungsschutz zahlen muss. Die Beiträge können konstant abgeschlossen werden oder sich sukzessive vergünstigen, da die Höhe der Versicherungssumme fortlaufend an die ausstehende Restschuld angepasst wird.
Verschiedene Banken und Kreditinstitute setzen den Abschluss einer Restschuldversicherung grundsätzlich voraus, damit es zu einer Kreditgewähr kommt. Andere bieten die Versicherung lediglich als Option an, der Antragsteller profitiert allerdings bei Zustimmung zur Absicherung der Restschuld von günstigeren Tilgungszinsen. Diese entstehen durch das geringere Kreditrisiko, das die Bank bei der Kreditvergabe trägt und dies an den Kunden weitergibt.