Reallast

Reallast

Bei der Reallast handelt es sich um die Belastung eines Grundstücks, die ähnlich anderer Schuldverschreibungen ins Grundbuch von Grundstück bzw. Immobilie eingetragen wird. Der Begünstigte erhält durch die Eintragung ins Grundbuch das Recht zu wiederkehrenden Leistungen seitens des Eigentümers, die im direkten Zusammenhang mit dem Grundstück bestehen. Hierbei kann es sich um fortlaufende Geldzahlungen handeln, doch auch Sachleistungen wie beispielsweise der Anspruch auf die Ernteerträge eines landwirtschaftlich gepflegten Grundstücks lassen sich als Reallast eintragen.

Zu unterscheiden ist zwischen der persönlichen und dinglichen Reallast, deren genauer Charakter dem Eintrag des Grundbuchs zu entnehmen ist. Im ersten Fall wird eine bestimmte Person durch das Eintragen der Reallast begünstigt, wobei es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln kann. Im anderen Fall erfolgt die Begünstigung für den Eigentümer eines anderen Grundstücks. Wie bei Hypotheken oder anderen Einträgen ins Grundbuch dient die Begünstigung der Absicherung von finanziellen Verpflichtungen. Bleiben die zugesicherten Leistungen aus, kann der Begünstigte seine Ansprüche auch über die Zwangsversteigerung von Grundstück oder Immobilie befriedigen.