- Home
- Kredit Lexikon – P
- Prozessfinanzierung
Prozessfinanzierung
Als Prozessfinanzierung wird die Übernahme von Kosten durch einen Finanzdienstleister bezeichnet, die bei juristischen Verfahren oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen anfallen. Die Form der Finanzierung ist in Deutschland vergleichsweise neu und wurde erstmalig in den 1990er Jahren angeboten. Die gebotenen Leistungen sind teilweise mit einer Rechtsschutzversicherung zu vergleichen, gehen jedoch häufig über das Spektrum solcher Versicherungsangebote hinaus und sind verstärkt für gewerbliche Kunden interessant.
Anders als bei einem Rechtsschutzvertrag muss für die Prozessfinanzierung keine dauerhafte Vertragsbindung zwischen zwei Parteien bestehen, stattdessen kann der Finanzdienstleister auch für einzelne Sachverhalte spontan beauftragt werden. Dieser überprüft anschließend die Aussicht auf ein positives Endergebnis der juristischen Auseinandersetzung für den Antragsteller und gewährt diesem hiernach eine Zu- oder Absage. Im Falle einer Niederlage vor Gericht übernimmt der Dienstleister sämtliche Kosten rund um den Prozess und entlastet seinen Auftraggeber. Im Falle eines positiven Ausgangs wird er anteilig am Erlös beteiligt.
Im Regelfall umfasst die Prozessfinanzierung sämtliche Kosten, die rund um die Abwicklung eines juristischen Sachverhalts anfallen. Dies erstreckt sich von der Beauftragung eines Rechtsanwalts oder Mediators über das Einholen von Gutachten bis zu Prozess- und Verwaltungsgebühren, die ansonsten komplett oder anteilig von der im Gerichtsurteil benachteiligten Partei zu tragen wären.