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Prozessbürgschaft
Die Prozessbürgschaft stellt wie eine gewöhnliche Bürgschaft die Übernahme von finanziellen Forderungen durch eine Privatperson oder ein Unternehmen für einen Dritten dar, in diesem Fall jedoch speziell bezogen auf juristische Prozesse und Auseinandersetzungen. Durch die Übernahme der Bürgschaft lässt sich verhindern, dass die gestellten Forderungen rechtskräftig werden und unmittelbar vom Schuldner zu begleichen sind. Vielmehr ermöglicht die Prozessbürgschaft eine Behandlung des Sachverhalts in einer höheren juristischen Instanz, die im Idealfall zu einem anderen Urteil kommt.
Durch die Übernahme der Prozessbürgschaft bietet das deutsche Rechtswesen eine Option, finanzielle Schäden von Beschuldigten abzuwenden oder ihre Vollstreckung herauszuzögern. Was bei privaten Beklagten als juristische Finte wirkt, ist für den gewerblichen Bereich oftmals essenziell. Beispielsweise könnten Unternehmen in einer schwachen wirtschaftlichen Periode gezwungen sein, rechtskräftige Forderungen zu begleichen und hierdurch eine Insolvenz zu erleiden. Durch die Prozessbürgschaft einer Bank oder eines Kreditinstituts gewinnt das Unternehmen Zeit, diese Situation abzuwenden und kann weiterhin ihrem Geschäftsbetrieb nachgehen.
Die spezielle Bürgschaft ist für den Kreditgeber mit hohen Risiken verbunden, zumal die nächsthöhere Instanz der Vorinstanz in ihrer Urteilsverkündigung zustimmen kann. In der Praxis werden Prozessbürgschaften deshalb ausschließlich ausgesprochen, wenn das Finanzunternehmen von der Geschäftstüchtigkeit des Schuldners überzeugt ist und dieser eine vergleichsweise gute Bonität aufweist.