Policendarlehen

PolicendarlehenDas Policendarlehen ist ein Kredit, der über die Beleihung einer Lebensversicherung in Anspruch genommen wird. Ansprechpartner für die Kreditvergabe ist somit keine Bank und kein Kreditinstitut, sondern die Versicherungsgesellschaft, bei der seit Jahren und Jahrzehnten in eine Lebensversicherung oder ein vergleichbares Vorsorgeprodukt investiert wurde. Auf Nachfrage teilt die Versicherung mit, bis zu welchem Umgang eine Beleihung des Vertrags möglich wird, wobei die Beitragszahlung weiterhin wie vertraglich vorgeschrieben erfolgen muss. Ob die Beleihung durch ein Policendarlehen überhaupt möglich wird oder sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag an einen Gläubiger verkauft werden können, hängt von der vertraglichen Gestaltung ab.

Bei Lebensversicherungen mit einer konservativen Verzinsung wird die Beleihung im Regelfall über die bereits erzielten Zinsanteile möglich, nur selten geht das Policendarlehen über diesen Betrag hinaus. Dementsprechend werden Schuldnern bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung die erworbenen Fondsanteile vorausgezahlt, bei denen es während der Rückzahlungsphase zu Schwankungen im Wert kommen kann. Da der Kreditnehmer die beliehenen Anteile stets in ihrem aktuellen Kurswert zurückzahlen muss, findet die Tilgung zu einem nicht abschätzbaren Zinssatz statt. Für die Entwicklung des Fonds als Altersvorsorge ist der Kursanstieg wünschenswert, während ein sinkender Kurs die Tilgungslast nach unten drückt.