Pfandrecht

PfandrechtAls Pfandrecht wird das Recht eines Gläubigers bezeichnet, auf ein Objekt des Schuldners zur Begleichung ausstehender Schulden zurückgreifen zu können. Das Einräumen von Pfandrechten wird in vielen Kreditverträgen zwischen Privatpersonen oder Unternehmen mit einem Kreditinstitut oder einem anderen Geldgeber festgehalten. Das Pfandrecht tritt dann in Kraft, wenn der Kreditnehmer Schwierigkeiten bei der Rückzahlung des Darlehens hat und dem Kreditgeber hierdurch ein finanzieller Auswahl droht. Durch die Übernahme des Pfandes und beispielsweise dessen anschließenden Verkaufs hat der Kreditgeber die Möglichkeit, die Restschuld ganz oder anteilig auszugleichen.

In der Kreditpraxis ist zwischen dem Grundpfandrecht für Immobilien und Grundstücken sowie dem Fahrnispfandrecht an beweglichen Objekten zu unterscheiden. Beispielsweise ist es bei der Baufinanzierung üblich, ein Pfandrecht für die zu finanzierende Immobilie aufzunehmen. Stockt die Rückzahlung des Baukredits, erhält der Geldgeber das Recht an dieser Immobilie und kann diese beispielsweise zwangsversteigern.

Das Pfandrecht über eine schriftliche Schuldverschreibung zu bestätigen, ermöglicht die Weitergabe bzw. den Verkauf dieser Dokumente. Der Handel mit Pfandbriefen von Unternehmen ist fester Bestandteil des weltweiten Wertpapierhandels. Hierbei können ausschließlich Schuldverschreibungen mit einer Pfandreife gehandelt werden, bei denen das Recht nicht nur abstrakt eingeräumt wurde und folglich eine echte Forderung seitens des Gläubigers besteht.