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Personalkredit
Als Personalkredit wird jedes Darlehen bezeichnet, dass der Kreditnehmer alleine durch seine persönliche Bonität absichert. Im Unterschied zu einem Realkredit werden für die Kreditvergabe dem Kreditgeber keine Sicherheiten wie Wertpapiere oder das Grundpfandrecht an einer Immobilie zugestanden, alleine die Überprüfung des Schufa-Eintrags und ähnlicher Maßnahmen der Bonitätsprüfung werden für die Ermittlung des Kreditrisikos herangezogen. Der Personalkredit wird vorrangig als klassischer Ratenkredit vergeben und ist fester Bestandteil im Privatkundengeschäft deutscher Banken und Kreditinstitute.
Ob eine Kreditvergabe auf dieser Basis erfolgt, hängt vorrangig von Art und Höhe des Kredits ab. Beispielsweise werden Baufinanzierungen fast ausnahmslos als Realkredit vergeben, da üblicherweise eine hohe Kreditsumme verlangt wird. Klein- und Konsumentenkredite, die von Privatpersonen beantragt werden, setzen im Regelfall keine dingliche Absicherung voraus und werden als klassischer Personalkredit vergeben. Eine Absicherung jenseits der Bonität des Antragstellers ist dennoch möglich, beispielsweise durch die Angabe eines Bürgen für den Kreditausfall.
Die Bezeichnung Personalkredit ist irreführend, da diese Art auch von Unternehmen und nicht nur natürlichen Personen abgeschlossen werden kann. Für die Ermittlung der Bonität entfällt in dieser Situation die Schufa-Prüfung, stattdessen muss das Unternehmen Nachweise aktueller Steuer- und Handelsbilanzen sowie der zeitnahen Finanzplanung vorlegen. Falls ergänzend hierzu zusätzliche Sicherheiten verlangt werden, wird von verstärkten Personalkrediten gesprochen.