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Patronatserklärung
Als Patronatserklärung wird die Bereitschaft einer Person oder eines Unternehmens bezeichnet, für die Schuld eines anderen gerade zustehen. Die Erklärung ist wie eine Bürgschaft oder Zusage zu verstehen, bei einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kann sich der Gläubiger folglich an den Bürgen richten und die Restschuld einfordern. Die Patronatserklärung oder eine andere Form von Bürgschaft ist schriftlich im Kreditvertrag und ähnlichen Schuldverschreibungen festzuhalten und von allen Seiten durch eine Unterschrift zu bestätigen.
Der Name der Patronatserklärung leidet sich aus früheren Jahrhunderten ab, in denen ein Vater als Familienoberhaupt für die finanziellen Verpflichtungen seiner Kinder einstehen musste. Heute ist die Bezeichnung nicht mehr auf den Privatperson beschränkt, auch Unternehmen können als Patronat und Bürge auftreten und hiermit die Verpflichtungen von natürlichen oder juristischen Personen absichern. Häufig erfolgt dies durch größere Konzerne im Bezug auf ihre Tochtergesellschaften.
Wird die oben beschriebene Verpflichtungen einer Schuldübernahme im unternehmerischen Umfeld festgehalten, wird von einer harten Patronatserklärung gesprochen. Demgegenüber steht die weiche Variante, wo es sich eher um eine Willenserklärung des Mutterunternehmens handelt. Eine rechtliche Verbindlichkeit ist in dieser Umsetzung nicht vorgesehen, so dass Gläubiger ausstehende Forderungen nicht wie einer Bürgschaft einklagen und durchsetzen können.