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Partiarisches Darlehen
Ein partiarisches Darlehen ist ein spezieller Kredit, bei dem der Kreditgeber nicht nur die Rolle des Gläubigers einnimmt. Stattdessen sichert er sich durch die Kreditvergabe eine Beteiligung an den geschäftlichen Tätigkeiten des Kreditnehmers zu und profitiert so anteilig von dessen unternehmerischen Gewinnen als Rendite. Neben festen Abschlagszahlungen während der Vertragslaufzeit zur Tilgung der Schuld wird für ein partiarisches Darlehen im Regelfall kein hoher Schuldzins angerechnet, stattdessen belohnt die Gewinnbeteiligung für die Bereitstellung des Darlehens.
Ob der Kreditgeber trotz der Beteiligung auf die zusätzliche Anrechnung eines Tilgungszinses besteht, hängt von dessen persönlichen Vorlieben und der Gestaltung des Kreditvertrags ab. In der Praxis wird am häufigsten auf einen geringen Grundzins vertraut, der deutlich unter dem Schuldzins für einen vergleichbaren Ratenkredit ohne ein partiarisches Darlehen liegt. Natürlich muss der Kreditgeber von den unternehmerischen Fähigkeiten des Schuldners überzeugt sein, eine Beteiligung am Verlust ist unter allen Umständen ausgeschlossen.
Für den Kreditnehmer ergibt ein partiarisches Darlehen den Vorteil, die Geschäftskosten nicht durch die Rückzahlung hoher Tilgungsraten zu belasten. Häufig wird der Kredit auf als endfälliges Darlehen vergeben und mit einer hohen Abschlussrate getilgt. Wichtigster Unterschied zu der stillen Beteiligung eines Geldgebers an einem Unternehmen ist der Umstand, dass dieser die unternehmerischen Entscheidungen nicht beeinflussen kann.