- Home
- Kredit Lexikon – O
- Organkredit
Organkredit
Als Organkredit wird ein spezielles Darlehen bezeichnet, bei dem die Bank als Kreditgeber und der Kreditempfänger in einer wirtschaftlichen oder persönlichen Bindung zueinanderstehen. Der Antragsteller auf den Kredit ist der Bank oder dem Kreditinstitut folglich nicht fremd, sondern z. B. an diesem Unternehmen finanziell beteiligt. Auch die Geschäftsführung und führende Mitarbeiter einer Bank können von der Vergabe eines Organkredits profitieren, während für einfache Angestellte der sogenannte Mitarbeiterkredit abschließbar ist.
Der Organkredit wird nicht nur an die genannten Person selbst vergeben, auch ihre Familienmitglieder wie der Ehepartner oder Kinder können diese Art des Darlehens beanspruchen. Gegenüber der herkömmlichen Kreditvergabe profitieren die Kreditnehmer von günstigeren Konditionen in der Tilgungsphase, weshalb vor der Vergabe des Kredits eine genaue Prüfung des Antragstellers erfolgt. Gerade wenn keine marktüblichen Bedingungen für die Kreditvergabe vorliegen, ist der Organkredit zwingend über Eigenkapital des Kreditinstituts abzusichern.
An welchen Personenkreis der Organkredit vergeben werden kann, hängt wesentlich von der Gesellschaftsform und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Bank oder Kreditinstitut ab. So ist es üblich, dass die BaFin eine Obergrenze für die Vergabe von Organkrediten festlegt, die sich am Eigenkapital und weiteren Kennzahlen des Finanzunternehmens orientiert. Hierbei werden deutlich strengere Maßstäbe als bei einem einfachen Mitarbeiterkredit angelegt.