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Notleidender Kredit
Als Notleidender Kredit wird jedes Darlehen bezeichnet, das nicht wie vertraglich festgelegt regulär getilgt wird und hierdurch zu einem Verlustgeschäft für den Kreditgeber zu werden droht. In den meisten Fällen wird aus einem gewöhnlichen Darlehen ein Notleidender Kredit, wenn der Kreditnehmer aus wirtschaftlichen Gründen mit der Rückzahlung seiner Tilgungsraten überfordert ist. Abhängig von der vertraglichen Gestaltung und den vorhandenen Sicherheiten stehen dem Kreditinstitut verschiedene Verfahrensweisen offen.
Falls ein Notleidender Kredit dauerhaft nicht getilgt werden kann, entschließt sich die Bank zur Kündigung des Vertrags und greift auf die zuvor ermittelten und bereitgestellten Sicherheiten zurück. Diese reichen von der Auszahlung einer abgeschlossenen Restschuldversicherung bis zur Pfändung des ausstehenden Betrags, im Extremfall in Form einer Gehaltspfändung des privaten Schuldners. Bei Immobilienfinanzierungen kann ein Notleidender Kredit zur Zwangsversteigerung führen.
Wird ein Notleidender Kredit vermutet und entwickelt sich die Kreditwürdigkeit des Schuldners über lange Laufzeiten hinweg zu Ungunsten der Bank, ist ein Verkauf oder eine Abtretung möglich. Hierfür muss ein geeigneter Käufer oder Investor gefunden werden, der bereit ist, den Notleidenden Kredit trotz seiner Risiken weiterzuführen. Kommt es zu einem Wechsel des Gläubigers, ist der Kreditnehmer hierüber zu informieren, auch die Anpassung der Kreditkonditionen in Form höherer Tilgungszinsen zur Deckung des gehobenen Kreditrisikos ist denkbar.