Nominalbetrag

NominalbetragDer Nominalbetrag ist ein wichtiger Begriff aus dem Aktien- und Wertpapierwesen und gibt den nominellen Wert eines bestimmten Wertpapiers an. Hierbei handelt es sich um den Grundwert, ohne dass es durch Aktienhandel zu einer Kursentwicklung für das Papier gekommen ist. Der Nominalbetrag ist auf dem Wertpapier selbst aufgedruckt und beträgt wenigstens ein Euro, eine Stückelung in höhere Beträge ist in der Praxis üblich und von den Anteilen abhängig, die ein Unternehmen an Aktionäre verkaufen möchte.

Wird der Nominalbetrag sämtlicher Aktien eines Unternehmens genommen, die diese z. B. bei Umwandlung in eine Aktiengesellschaft an Aktionäre herausgibt, ergibt sich in der Summe das Grundkapital des Unternehmens. Durch den folgenden Aktienhandel wird angestrebt, den finanziellen Wert des einzelnen Wertpapiers zu erhöhen, so dass dieses teurer als für den angegebenen Nominalbetrag verkauft werden kann.

Bleibt der Nominalbetrag über einen längeren Zeitraum mit dem Aktienkurs ungefähr identisch oder fällt sogar unter den nominellen Wert, handelt es sich um eine schwache und für Anleger wenig lukrative Aktie. In der Praxis tritt diese Entwicklung vorrangig in konjunkturell schlechten Zeiten für das Unternehmen ein, in denen Aktionäre unbedingt das Wertpapier abstoßen wollen und hierfür maximal noch den Nominalbetrag verlangen.