Negativdarlehen

NegativdarlehenDas Negativdarlehen ist eine Variante des Baukredits, bei der keine Eintragung der Schuld ins Grundbuch vorgenommen wird. In der Praxis erfolgt dies fast ausschließlich bei Krediten mit einer geringen Kreditsumme von maximal 10.000 oder 15.000 Euro, bei der die Bank oder das Kreditinstitut kein übermäßig großes Kreditrisiko eingeht. Falls der Kreditnehmer über ein ausreichendes Eigenkapital verfügt oder sonstige Sicherheiten nachweisen kann, ist die Einwilligung in ein Negativdarlehen seitens des Kreditgebers nicht unwahrscheinlich.

Aufgrund der niedrigen Kreditsumme geht es bei diesem speziellen Darlehen seltener um eine vollwertige Finanzierung von Häusern oder Eigentumswohnungen, auch wenn dies mit einem sehr hohen Eigenanteil dennoch möglich wäre. Häufiger wird ein Kredit in dieser Größenordnung für kleine Maßnahmen der Sanierung und Renovierung herangezogen, auch die Absicherung anderer Investitionen mit einer bestehenden Immobilie als Sicherheit ist grundsätzlich denkbar. Bei einem Negativdarlehen müssen Grundstück oder Gebäude nicht mit einem Pfandrecht belastet werden, da die finanziellen Rahmenbedingungen des Schuldners auch so den Kreditgeber befriedigen.

Auch wenn beim Negativdarlehen auf das Einräumen des Grundpfandrechts verzichtet wird, hat der Kreditnehmer einige Pflichten zu erfüllen. Beispielsweise darf die Immobilie während der Vertragslaufzeit nicht veräußert werden. Auch die Beleihungsgrenze ist zu beachten, falls mehrere Kredite über die Immobilie abgesichert werden sollen.