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Nachrangfinanzierung
Die Nachrangfinanzierung ist ein Fachbegriff aus der Kreditbranche und findet fast ausschließlich im Zusammenhang mit Baufinanzierung seine Anwendung. Hierbei wird vorausgesetzt, dass eine Immobilie durch den Eintrag ins Grundbuch belastet wird, um hierdurch die Forderungen eines Kreditgebers abzusichern. Die Nachrangfinanzierung kann dabei sowohl bei der Finanzierung der Immobilie selbst oder bei einer Kreditaufnahme für andere Investitionen zum Einsatz kommen.
Grundsätzlich ist es möglich, die Immobilie zur Absicherung von unterschiedlichen Krediten einzusetzen, so dass mehrere Kreditgeber Ansprüche gegen den Eigentümer der Immobilie stellen. Bei der Nachrangfinanzierung willigt einer dieser Kreditgeber freiwillig ein, dass seine Ansprüche nachrangig gegenüber anderen Kreditgebern im Grundbuch eintragen werden. Sollte der Immobilieneigentümer tatsächlich zahlungsunfähig werden und kommt es zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie, werden zuerst die anderen Gläubiger mit ihren ausstehenden Forderungen bedient.
Die Nachrangfinanzierung stellt für das Kreditinstitut einen bewussten Nachteil dar, weshalb kein Finanzunternehmen freiwillig in die Regelung einwilligen dürfte. In der Praxis sind es vor allem Bausparkassen, die eine Nachrangfinanzierung akzeptieren und nicht auf den obersten Eintrag im Grundbuch bestehen. Grund hierfür ist die jahrelange Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Kunden, der fortwährend Beiträge in seinen Bausparvertrag einzahlte und hierdurch eine grundlegende Bonität nachweisen konnte.