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Mitarbeiterdarlehen
Mitarbeiterdarlehen ist eine andere Bezeichnung für den Arbeitgeberkredit, der von der Geschäftsführung eines Unternehmens an Mitarbeiter des Betriebs vergeben wird. Die Vergabe wird im Regelfall zu günstigeren Konditionen als bei einer Bank oder einem Kreditinstitut möglich, außerdem sorgt das Mitarbeiterdarlehen für ein größeres Vertrauensverhältnis zwischen Unternehmensführung und Mitarbeiter. Auch wenn die Vergabe eines Kredits an Mitarbeiter grundsätzlich jedem Unternehmen offensteht, findet sie in der Praxis hauptsächlich bei Firmen statt, die selbst in der Finanz- oder Kreditbranche tätig sind.
Das Mitarbeiterdarlehen bringt dem einzelnen Mitarbeiter vorrangig den Vorteil besserer Tilgungszinsen und flexibler Tilgungskonditionen. Auch der umständliche Nachweis von Sicherheiten muss nicht wie bei einem anderen Kreditinstitut erbracht werden, da der Arbeitgeber selbst wesentlichen Einfluss auf die regelmäßigen Gehaltseingänge nimmt. Zu große Differenzen zwischen dem marktüblichen Kreditzins werden dennoch nicht angewendet, da die Abweichung vom marktüblichen Zinssatz versteuert werden muss.
Die monatlichen Raten für ein Mitarbeiterdarlehen werden nicht explizit überwiesen, sondern im Regelfall als Teil des Gehalts einbehalten. Kommt es zu einer Kündigung des Mietarbeiterverhältnisses, ist das Mitarbeiterdarlehen binnen einer Laufzeit von wenigen Wochen zu tilgen. Eine bessere Regelung für den Schuldner stellt die Umwandlung in ein klassisches Darlehen zu etwas ungünstigeren Konditionen dar, was ausschließlich Kreditinstituten als frühere Arbeitgeber offensteht.