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Mietkaufvertrag
Der Mietkaufvertrag ist ein schriftliches Dokument, mit dessen Hilfe alle Details eines Mietkaufs geregelt und festgehalten werden. Zur Anwendung kommt der Mietkaufvertrag fast ausnahmslos im Immobilienwesen und regelt Verbindlichkeiten zwischen einem Mieter oder Vermieter. Im Vergleich zu einem klassischen Mietvertrag wird dem Mieter die Option eingeräumt, nach der festgelegten Laufzeit zum Eigentümer der Immobilie zu werden, so dass hiernach das Mietverhältnis nicht mehr besteht.
Für das Interesse an einem Mietkaufvertrag muss der Mieter ein begründetes Interesse an der Übernahme der Immobilie haben. In der Praxis wird nicht selten ein klassischer Mietvertrag in einen Mietkaufvertrag umgewandelt, falls sich während der Mietzeit ein entsprechendes Interesse ergibt. Der monatliche Mietzins liegt bei einem Mietkaufvertrag deutlich höher als bei einer einfachen Miete, um hierdurch den Erwerb der Wohnung oder des Hauses zu beschleunigen.
Der Mietkauf ist eine interessante Finanzierungsform für alle Mieter in Deutschland, die am Erwerb von Wohneigentum interessiert sind. Durch die Investition in einen Mietkaufvertrag müssen sie zwar über Jahre hinweg deutlich höhere Mietzahlungen leisten, werden hierdurch jedoch später mit dem Erwerb der Immobilie belohnt. Unabhängig von dieser Option wird in der Praxis häufiger auf die klassische Immobilienfinanzierung vertraut, die dem zukünftigen Hausbesitzer mehr Freiheiten bei der Auswahl der Wunschimmobilie gewährt.