Mietkauf

MietkaufDer Mietkauf ist eine spezielle Vereinbarung zur Finanzierung, die für hochwertige dingliche Objekte wie ein Fahrzeug oder eine Eigentumswohnung angewendet wird. Beim Mietkauf kommt es zu einem klassischen Mietverhältnis, bei dem der Mieter allerdings höhere Raten als bei einer klassischen Miete zahlt. Durch diesen Zuschlag leistet er einen gesteigerten Beitrag zum sukzessiven Erwerb des Fahrzeugs oder der Eigentumswohnung, um nach Ende des Mietverhältnisses direkt Eigentümer der Mietsache zu werden.

Für die Zustimmung in einen Mietkauf muss sich der Mieter bewusst sein, das gemietete Objekt in jedem Fall in der Zukunft zu seinem Eigentum zählen zu wollen. Herrscht diesbezüglich eine Unsicherheit, kann in einen klassischen Mietvertrag investiert und der nicht anfallende Zuschlag in ein anderes Sparprodukt investiert werden. Ergibt sich zu einem späteren Zeitpunkt die Option des Kaufes, kann sich der Mieter immer noch für den Eigentumserwerb entscheiden.

Der Mietkauf ist als klassische Ratenfinanzierung mit zeitgleicher Nutzung der finanzierten Mietsache zu sehen. Das Leasing von Fahrzeugen läuft ähnlich wie der Mietkauf ab, allerdings wird in vielen Leasingverträgen kein Recht eingeräumt, dass das geleaste Fahrzeug nach Ende der Vertragslaufzeit zum Eigentum des Vertragsnehmers wird. Im Gegenzug wird der Mietkauf zu einer sinnvollen Option des Objekterwerbs, falls kein hohes Privatvermögen vorliegen sollte.