Mantelzession

MantelzessionDie Mantelzession ist eine spezielle Variante der Zession, bei der die Ansprüche eines Gläubigers lediglich anteilig auf einen anderen Gläubiger übergehen dürfen. Dies erfolgt unabhängig von der generell eingeschränkten Beleihung eines Zessionskredits, der in der Praxis meist nur 75 bis 80 Prozent der Gesamtschuld auf einen neuen Gläubiger übergehen lässt. Ähnlich wie bei der gewöhnlichen Zession muss die Mantelzession dem Kreditnehmer nicht angezeigt werden, im Rahmen einer offenen Zession kann dies allerdings auf freiwilliger Basis erfolgen.

Zu welchem Anteil die Leistungen aus einem Schuldvertrag auf einen weiteren Gläubiger übergehen und ob es weitere Sonderregelungen rund um die Mantelzession gibt, wird in Forderungslisten festgehalten. Die Mantelzession kommt demnach auch erst offiziell zustande, wenn die Liste an den weiteren Gläubiger übergeben würde.

Sinn ergibt die Mantelzession beispielsweise, wenn der Gläubiger selbst eine Schuld gegenüber einem Kreditinstitut oder einem anderen Gläubiger zu begleichen hat. Durch den Abschluss einer Mantelzession lässt sich der Anteil der Rückzahlung exakt an der bestehenden Schuld bemessen, während der restliche Anteil der Rückzahlungen durch den Kreditnehmer weiterhin dem ursprünglichen Gläubiger zugutekommen.