- Home
- Kredit Lexikon – M
- Mahnung
Mahnung
Die Mahnung ist ein wesentlicher Bestandteil des Kreditwesens und dient als Aufforderung an den Schuldner, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Ausgestellt wird die Mahnung für gewöhnlich in schriftlicher Form und wird vom Gläubiger wie einem professionellen Kreditinstitut an den Kreditnehmer versandt. Durch das Mahnungsschreiben wird dieser darauf hingewiesen, dass dieser noch eine Schuld zu begleichen hat und beispielsweise mit der Rückzahlung eines Ratenkredits ins Hintertreffen geraten ist.
In Deutschland und anderen Nationen ist die Mahnung nicht mehr zwingend erforderlich, um rechtliche Schritte gegen den Schuldner bei einer Zahlungsunfähigkeit bzw. beim fehlenden Willen zur Tilgung einzuleiten. Die meisten Finanzinstitute bzw. Handelsgeschäfte mit Vereinbarung einer Absatzfinanzierung sprechen jedoch weiterhin eine erste und optional sogar eine zweite Mahnung aus. In vielen Fällen wird die Tilgung einer ausstehenden Rate lediglich durch den Kreditnehmer vergessen oder das Konto war zwischenzeitlich nicht gedeckt, falls ein automatischer Einzug der Tilgungsrate vereinbart wurde.
Falls die Mahnung erfolglos bleibt und die Tilgung des Schuld bleibt weiterhin aus, kann der Kreditgeber seine Ansprüche anderweitig durchsetzen. Je nach Gestaltung des Kreditvertrags darf er bei erfolgloser Mahnung auf gestellte Sicherheiten zurückgreifen und diese verpfänden. Hiernach stehen ihm juristische Schritte offen, um beispielsweise von einem Amtsgericht den Einsatz eines Gerichtsvollziehers genehmigt zu bekommen.