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Leasingraten
Als Leasingraten werden meist monatlich zu leistende Zahlungen genannt, die sich als Verpflichtung aus einem Leasingvertrag heraus ergeben. Beim Leasing bekommt der Leasingnehmer ein Objekt wie ein Kraftfahrzeug über einen festgelegten Zeitraum durch den Leasinggeber zur Verfügung gestellt, im Gegenzug leistet er für das Nutzungsrecht seine Leasingraten ab. Der Leasingnehmer hat dabei die Möglichkeit, die gezahlten Raten voll steuerlich abzusetzen.
Abhängig vom Leasinggeber umfassen die Leasingraten abweichende Kosten, was den Vergleich verschiedener Leasinganbieter nicht erleichtert. Neben der Kalkulation des Leasingrisikos inklusive einer Gewinnspanne wie beim Tilgungszins eines Kreditvertrags kann der Leasinggeber auch Kosten für die KFZ-Versicherung oder Wartungen des Fahrzeugs in die Leasingraten einschließen. Als Alternative hierzu zahlt der Leasingnehmer günstigere Monatsraten, muss sich jedoch selbst finanziell um die Absicherung des Fahrzeugs und eventueller Schäden kümmern.
Falls ein Interesse am Kauf des Fahrzeugs nach Ablauf des Leasingvertrags besteht, ist diese vor dem Vertragsabschluss anzukündigen und in den Vertrag zu übernehmen. Nicht alle Leasinggeber erlauben den Kauf, sondern nehmen das Fahrzeug nach dem Leasing für andere Zwecke zurück. Kommt es zu einem Kauf des Automobils, wird neben den regulären Leasingraten eine letzte, höhere Abschlussrate gezahlt. Auch eine höhere Anzahlung in Form einer Drei-Wege-Finanzierung ist beim Leasing keine Seltenheit.