- Home
- Kredit Lexikon – L
- Leasingnehmer
Leasingnehmer
Als Leasingnehmer wird eine Person oder ein Unternehmen bezeichnet, die im Rahmen eines abgeschlossenen Leasingvertrags von der Bereitstellung eines dinglichen Objektes über einen festgelegten Zeitraum hinweg profitieren. Im Geschäft mit Privatkunden handelt es sich bei diesem Leasingobjekt am häufigsten um ein Kraftfahrzeug. Der Leasingnehmer erwirbt hierbei durch die Zahlung monatlicher Raten das Recht, das Automobil nutzen zu dürfen, zu seinem Eigentum zählt es wie bei einem Kauf allerdings nicht.
Ob der Leasingnehmer nach Ende der Vertragslaufzeit die Möglichkeit erhält, das Fahrzeug zu kaufen, hängt vom Leasinggeber und der vertraglichen Gestaltung ab. Viele Leasingnehmer bestehen nicht auf die Übernahme des Automobils, um über einen neuen Leasingvertrag ein anderes Fahrzeug der neusten Generation nutzen zu können. Andere zahlen zusammen mit der letzten Leasingrate eine höhere Abschlussrate, um hierdurch das Fahrzeug zu kaufen.
Im Fahrzeugangebot und den monatlichen Leasingraten unterscheiden sich Autohäuser und Finanzierungspartner erheblich voneinander. Außerdem steht dem Leasinggeber die Option offen, Zusatzkosten wie die KFZ-Versicherung oder Wartungsarbeiten in die Leasingrate einzurechnen oder dem Leasingnehmer alle Freiheiten bezüglich des Versicherers zu lassen. Aufgrund dieser Faktoren ist es jedem potenziellen Leasingnehmer anzuraten, aktuelle Marktangebote miteinander zu vergleichen, um zu einem maßgeschneiderten und günstigen Leasing zu gelangen.